Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der KI-basierten Recruiting-Plattform „Jobtalix"

Betreiber:

IT SEMANTIC GmbH, Iggelhorst 28, 44149 Dortmund, Deutschland,
vertreten durch den Geschäftsführer Abderrahman Bouzian (im Folgenden „Jobtalix").
Kontakt: info@jobtalix.com

Stand: 17. Dezember 2025

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Durchführung von Verträgen über die Nutzung der B2B-Recruiting-Plattform „Jobtalix" zwischen Jobtalix und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Kunden"). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Jobtalix ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenvertrag, AVV, Preisvereinbarungen) gehen diesen AGB vor.

(3) „Talente" sind natürliche Personen, deren Profile/Unterlagen auf der Plattform geführt, verarbeitet oder vom Kunden über Jobtalix kontaktiert werden, einschließlich Kandidaten, die über die KI-Funktionen identifiziert oder vorgeschlagen werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Jobtalix

(1) Jobtalix betreibt eine B2B-SaaS-Plattform, über die Kunden Stellenanzeigen veröffentlichen, Talente suchen und kontaktieren können. Zusätzlich stellt Jobtalix KI-gestützte Funktionen bereit, u. a. (a) KI-Matching, (b) optional KI-Interviews, (c) KI-Auswertungen/Rankings, (d) Chatbot-Interaktionen (TalentGPT). Die KI-Funktionen dienen ausschließlich der Entscheidungsunterstützung; eine autonome Entscheidungsfindung über Einstellungsentscheidungen erfolgt nicht.

(2) Jobtalix ist als Vermittler/Plattformbetreiber tätig, nicht als Arbeitgeber und nicht als Personalverleiher/Arbeitnehmerüberlasser. Ein Beschäftigungsverhältnis wird ausschließlich zwischen Kunde und Talent begründet.

(3) Der Zugang zur Plattform ist für Kunden grundsätzlich kostenfrei. Eine Vergütung fällt nur an, wenn es zu einer erfolgreichen Einstellung im Sinne von § 9 kommt (Erfolgshonorar/„Success Fee").

(4) Art und Umfang der jeweils verfügbaren Funktionen, Module und Integrationen (z. B. ATS-Anbindung, Kalender, Videoplattform, Single Sign-On) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. einer individuellen Vereinbarung. Jobtalix ist berechtigt, nicht wesentliche Leistungsmerkmale weiterzuentwickeln und zu ändern, sofern dadurch der vertragsgemäße Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

§ 3 Registrierung, Konto und Nutzung

(1) Die Registrierung erfolgt nur für Unternehmen. Der Kunde sichert zu, dass die bei Registrierung und Nutzung gemachten Angaben wahr, aktuell und vollständig sind. Änderungen sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde hat angemessene organisatorische Maßnahmen zur Zugriffskontrolle (z. B. 2-Faktor-Authentifizierung, rollenbasierte Berechtigungen) zu treffen. Handlungen, die über ein Nutzerkonto erfolgen, werden dem Kunden zugerechnet, sofern er sie zu vertreten hat.

(3) Jobtalix kann eine Registrierung ablehnen oder Konten sperren, wenn objektive Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung vorliegen.

§ 4 Einsatz von KI-Systemen, Transparenz und Grenzen

(1) Die KI-Funktionen (Matching, Interview, Auswertung, TalentGPT) basieren auf statistischen Modellen und Wahrscheinlichkeiten. Ergebnisse sind Vorschläge, keine verbindlichen Empfehlungen. Der Kunde bleibt für die Prüfung der Eignung von Talenten, für Auswahlentscheidungen und deren rechtliche Zulässigkeit allein verantwortlich.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei der Nutzung der KI-Funktionen einschlägige Gesetze, insbesondere arbeits-, daten- und antidiskriminierungsrechtliche Vorgaben (z. B. AGG), eingehalten werden. Der Kunde führt eine angemessene menschliche Überprüfung (human-in-the-loop) durch und trifft keine ausschließlich automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Talenten.

(3) Jobtalix übernimmt keine Gewähr dafür, dass über die KI-Funktionen vorgeschlagene Talente verfügbar sind, ein Angebot annehmen oder den Anforderungen des Kunden entsprechen.

§ 5 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich rechtmäßig zu nutzen, insbesondere

  • nur Stellenanzeigen zu veröffentlichen, die sachlich richtig sind und nicht gegen Gesetze, behördliche Auflagen, Rechte Dritter oder gute Sitten verstoßen,
  • keine diskriminierenden Inhalte zu verbreiten (insb. keine Benachteiligungstatbestände nach dem AGG),
  • Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren,
  • keine sicherheitsgefährdenden Daten (z. B. Malware) einzustellen und keine technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen,
  • nur solche personenbezogenen Daten von Talenten zu verarbeiten, für die eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

(2) Der Kunde informiert Jobtalix unverzüglich über ihm bekannt werdende Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverletzungen oder Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Plattformnutzung.

(3) Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von Jobtalix keine systematischen Massendownloads, Scraping oder die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen vornehmen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Jobtalix strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Geplante Wartungsfenster und notwendige Updates können zu vorübergehenden Beeinträchtigungen führen. Jobtalix bemüht sich, geplante Wartungen nach Möglichkeit vorab anzukündigen und außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen.

(2) Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Ausfall von Rechenzentren, großflächige Netzstörungen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen) ist Jobtalix für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit.

§ 7 Änderungen der Leistungen

(1) Jobtalix kann die Plattform sowie einzelne Funktionen angemessen anpassen und weiterentwickeln. Wesentliche Änderungen, die den Kern der vertraglichen Leistung betreffen, werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

(2) Bei Änderungen, die für den Kunden nicht nur unwesentlich nachteilig sind, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu. Kündigt der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden der Änderung, gelten die Änderungen als genehmigt.

§ 8 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenfrei. Vergütung fällt ausschließlich als erfolgsabhängiges Honorar („Success Fee") an, wenn es zu einer erfolgreichen Einstellung im Sinne von § 9 kommt.

(2) Die Höhe der Success Fee ergibt sich aus einer individuellen Vereinbarung, einem Bestellformular oder der jeweils gültigen Preisliste von Jobtalix. Sofern nicht anders vereinbart, ergibt sich die Fee aus einem Monatsgehalt der vermittelnden Talent. Die Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Jobtalix stellt die Success Fee nach Eintritt der Fälligkeit gemäß § 10 in Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Jobtalix berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern und den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise auszusetzen, bis der Verzug beendet ist.

§ 9 Erfolgreiche Einstellung (Definition)

(1) Eine „erfolgreiche Einstellung" liegt vor, wenn zwischen dem Kunden (oder einem mit dem Kunden nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen) und einem Talent, das der Kunde über Jobtalix gefunden, kontaktiert oder das Jobtalix vorgeschlagen hat, ein entgeltlicher Vertrag über die Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen zustande kommt. Dazu zählen insbesondere: Arbeitsvertrag, freie Mitarbeit, Werk-/Dienstvertrag, befristete Beschäftigung, Werkstudenten-/Praktikumsverträge mit Vergütung sowie Vermittlung über Dritte, sofern die Tätigkeit überwiegend beim Kunden erbracht wird.

(2) Eine erfolgreiche Einstellung liegt auch dann vor, wenn der Vertrag innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Plattform-Kontakt (z. B. Vorschlag, Profilaufruf, Nachricht, Interview) zustande kommt.

§ 10 Fälligkeit der Success Fee, Mitteilungspflichten

(1) Die Success Fee wird mit Abschluss des jeweiligen Vertrages zwischen Kunde und Talent fällig.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Jobtalix den Abschluss eines Vertrages mit einem Talent unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss in Textform mitzuteilen und die für die Abrechnung erforderlichen Informationen bereitzustellen (u. a. Vertragsart, Beginn, vereinbarte Vergütung bzw. Tagessätze). Jobtalix ist berechtigt, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen, wobei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden gewahrt werden.

(3) Unterlässt der Kunde die Mitteilung, kann Jobtalix die Success Fee auf Grundlage einer angemessenen Schätzung abrechnen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 11 Nutzungsrechte an Inhalten

(1) Der Kunde räumt Jobtalix an von ihm eingestellten Inhalten (Stellenanzeigen, Logos, Texte, Daten) ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht für die Laufzeit des Vertrages ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen (inkl. Hosting, Darstellung, Indexierung, KI-Auswertung, Weiterleitung an Talente) erforderlich ist.

(2) Jobtalix darf Inhalte ganz oder teilweise automatisiert verarbeiten und in aggregierter/anonymisierter Form zur Verbesserung der Dienste und Modelle verwenden. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet (vgl. § 14).

(3) Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

§ 12 Gewährleistung, keine Erfolgsgarantie

(1) Jobtalix schuldet die Bereitstellung der Plattformfunktionen nach dem Stand der Technik.

(2) Es besteht keine Garantie und kein Anspruch auf das Zustandekommen einer Einstellung, auf die Verfügbarkeit bestimmter Talente, eine bestimmte Anzahl an Vorschlägen oder auf eine bestimmte Qualität von KI-Ergebnissen.

§ 13 Datenschutz, Datenverarbeitung, Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO und BDSG) einhalten. Jobtalix verarbeitet personenbezogene Daten als eigenständig Verantwortlicher, soweit Jobtalix Talente über eigene Quellen/Prozesse identifiziert oder die Plattform eigenverantwortlich betreibt. Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Talenten oder Beschäftigten an Jobtalix übermittelt oder Jobtalix diese im Auftrag verarbeitet (z. B. Hosting von Bewerberdaten des Kunden), handeln die Parteien als Verantwortlicher (Kunde) und Auftragsverarbeiter (Jobtalix). In diesem Fall schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV).

(2) Jobtalix setzt ggf. Unterauftragsverarbeiter ein (z. B. Hosting, KI-Infrastruktur). Eine jeweils aktuelle Übersicht wird auf Anfrage bereitgestellt; Änderungen werden dem Kunden gemäß AVV angezeigt.

(3) Internationale Datenübermittlungen erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln, zusätzliche Schutzmaßnahmen).

(4) Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen von Jobtalix.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt sind oder werden, (b) einer Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden oder (d) aufgrund gesetzlicher/behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 15 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag über die Plattformnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden.

§ 16 Änderungen dieser AGB

(1) Jobtalix kann diese AGB ändern, sofern hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, Erweiterung der Leistungen, Sicherheits- oder Compliance-Anforderungen) und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird Jobtalix den Kunden in der Mitteilung gesondert hinweisen. Bei fristgerechtem Widerspruch gelten die bisherigen AGB fort; Jobtalix kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

§ 17 Sperre, Aussetzung

Jobtalix ist berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn (a) der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, (b) konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung vorliegen oder (c) die Systemsicherheit gefährdet ist. Jobtalix berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und informiert ihn unverzüglich.

§ 18 Abtretung, Subunternehmer

(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Jobtalix übertragen.

(2) Jobtalix ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Die Verantwortung von Jobtalix für die Vertragserfüllung bleibt unberührt.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – Dortmund, Deutschland.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Ergänzungsmodul „Personalvermittlung"

Ergänzungsmodul „Personalvermittlung" zu den AGB der Jobtalix B2B-Recruiting-Plattform
Stand: 19. Dezember 2025

Hinweis: Dieses Modul ergänzt die bestehenden AGB der Jobtalix B2B-Recruiting-Plattform.

§ 9a Vorrang und Vertragsschluss bei Empfehlungen

(1) Soweit die Parteien keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen geschlossen haben, gilt ausschließlich der Vertrag zwischen dem Kunden und Jobtalix unter Einbeziehung dieser AGB.

(2) Mit der Empfehlung eines Talents durch Jobtalix gilt dieser Vertrag als vom Kunden akzeptiert.

(3) Ein Talent gilt als durch Jobtalix empfohlen, sobald dem Kunden Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, das Talent zu identifizieren (z. B. Name, eindeutige Profil-URL, Lebenslauf oder hinreichend individualisierte Angaben).

(4) Jobtalix übernimmt keine Verpflichtung zur Vorlage einer bestimmten Anzahl von Talenten oder zur Einhaltung bestimmter Liefer-/Vorlagefristen.

(5) Jobtalix ist in keinem seiner Leistungsangebote verpflichtet, dem Kunden detaillierte Auskunft über Arbeitsmethoden, interne Kommunikation und Vorgehensweisen zu geben.

§ 9b Abgrenzung, Vorbekanntheit und Mitteilungspflichten

(1) Befand oder befindet sich ein von Jobtalix empfohlenes Talent innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess des Kunden, informiert der Kunde Jobtalix hierüber binnen 5 Werktagen ab Empfehlung in Textform. Auf Wunsch des Kunden erbringt Jobtalix dann keine weiteren Leistungen bzgl. dieses Talents; das Talent gilt in diesem Fall nicht als Talent von Jobtalix.

(2) Der Kunde kann in diesem Fall Jobtalix mit der weiteren Betreuung des Talents beauftragen; kommt anschließend ein Vertrag zustande, entsteht der vereinbarte Honoraranspruch.

(3) Auf Verlangen von Jobtalix erbringt der Kunde binnen 14 Tagen geeignete Nachweise, wann und auf welche Weise der Kunde Kenntnis von dem Talent erlangt hat.

§ 9c Erfolgreiche Einstellung und Provisionsauslöser

(1) Schließt der Kunde oder ein mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Plattform-Kontakt zwischen Kunde und Talent über die Jobtalix-Plattform mit einem von Jobtalix empfohlenen Talent einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede, einschließlich entgeltlicher Praktika/Werkstudententätigkeiten), ist der Kunde verpflichtet, an Jobtalix eine Vermittlungsprovision (Success Fee) zu zahlen.

(2) Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn der Vermittlungsvertrag oder die Plattformnutzung zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Talent.

§ 9d Höhe der Vermittlungsprovision, Bemessungsgrundlage

(1) Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Abo/Preismodell. Im Basis-Abo beträgt die Provision ein (1) Monatsgehalt auf Basis des Bruttojahreszielgehalts (On-Target Earnings, OTE) des Talents.

(2) Das Bruttojahreszielgehalt umfasst neben dem garantierten Bruttojahresgehalt alle zusätzlichen Leistungen, die dem Talent gewährt werden, z. B. Boni, erfolgsabhängige Vergütung, Aktien-/Optionspakete, Prämien und geldwerte Vorteile (einschließlich Firmenwagen).

(3) Die Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 9e Abrechnung, Fälligkeit, Verzug

(1) Die Provision wird mit Abschluss des Vertrages zwischen Kunde und Talent fällig.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Jobtalix den Vertragsschluss unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen in Textform mitzuteilen und alle zur Provisionsberechnung erforderlichen Informationen zu übermitteln; insbesondere die Vergütungskomponenten und – soweit rechtlich zulässig – eine Kopie des Arbeits-/Dienstvertrages. Der Kunde stellt sicher, dass das Talent die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen erteilt hat bzw. eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Befindet sich der Kunde in Verzug, hat Jobtalix Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Jobtalix kann bei Zahlungsverzug den Zugang zur Plattform angemessen einschränken oder sperren.

(4) Unterlässt der Kunde die Mitteilung nach Abs. 2, ist Jobtalix berechtigt, die Provision auf Grundlage einer angemessenen Schätzung abzurechnen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 9f Kein Rückerstattungs- oder Nachbesetzungsanspruch

(1) Bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des Vertrages zwischen Kunde und Talent findet keine Rückerstattung bereits gezahlter oder fälliger Provisionen statt.

(2) Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Talent gekündigt oder tritt das Talent die Arbeit nicht an, bleibt der Vergütungsanspruch für Jobtalix bestehen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf kostenfreie Nachbesetzung.

(3) Reisekosten der Talente zu Vorstellungsgesprächen beim Kunden werden gesondert zwischen Kunde und Talent abgerechnet; Jobtalix übernimmt keine Kosten.

§ 9g Verantwortlichkeiten des Kunden bei ausländischen Talenten

Bei der Einstellung ausländischer Talente obliegt es dem Kunden, die erforderlichen arbeits-, aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Prozesse unverzüglich zu klären und zu veranlassen (z. B. Visa/Arbeitserlaubnis).

§ 9h Haftungsausschlüsse in Bezug auf Talente

(1) Jobtalix übernimmt bei Erfüllung des Vermittlungsvertrages keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb einer bestimmten Zeit.

(2) Jobtalix übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung eines vermittelten Talents. Eigenschaften, Qualifikationen sowie schriftliche oder mündliche Angaben des Talents stellen keine Zusicherungen von Jobtalix dar.

(3) Die Überprüfung der vom Talent gemachten Angaben (z. B. Referenzen, Zeugnisse, Berechtigungen) obliegt allein dem Kunden.

(4) Für Vermögensschäden aus der Vermittlungstätigkeit haftet Jobtalix nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9i Transparenz- und Informationspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Jobtalix umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können (z. B. Stopp der Stelle, Budgetänderungen, geänderte Anforderungen, interne Besetzung), damit Jobtalix Leistungen effizient steuern kann.

— Ende des Ergänzungsmoduls —